Rechtsanwalt
Lucian Liebrucks
Porzellanhofstraße 12
60313 Frankfurt am Main
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Fax: 069 / 714 10 748
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Schweigen ist Gold!
Bitte vergegenwärtigen Sie sich als Erstes das essentiellste Recht eines Beschuldigten, zum Tatvorwurf vollständig schweigen zu dürfen („Schweigerecht“). So müssen Sie als Beschuldigter weder auf Fragen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Sache antworten noch auf eine Vorladung der Polizei reagieren. Der Staat muss Ihnen eine Straftat nachweisen. Ein Beschuldigter muss gerade nicht seine Unschuld beweisen - im Gegenteil gilt er als unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist (Unschuldsvermutung).
Bitte bewahren Sie Ruhe!
Während man im alltäglichen, zwischenmenschlichen Bereich (in einer Partnerschaft, unter Freunden oder Familie) Schweigen für verdächtig halten mag, darf vollständiges Schweigen eines Beschuldigten in strafrechtlicher Hinsicht in keiner Weise nachteilig gewertet werden. Begehen Sie daher bitte nicht den Fehler, vorschnell auf eigene Faust gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache zu machen, da diese grundsätzlich verwertbar sind und somit die Gefahr eines frühen - womöglich sogar irreparablen! - Eigentors besteht.
Bewahren Sie zunächst Ruhe, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und konsultieren Sie sodann einen Rechtsanwalt. Als Ihr Strafverteidiger habe ich das Recht auf vollständige Akteneinsicht und kann hiernach in jedem Stadium des Verfahrens den objektiven Ermittlungsstand erfahren und bewerten. Erst auf dieser Grundlage kann eine Strategie sinnvoll mit Ihnen erarbeitet und besprochen werden. Auch besteht dann immer noch die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht abzugeben.