Festnahme oder Verhaftung

Zu den grundsätzlichen Empfehlungen, die generell für Beschuldigte eines Strafverfahrens gelten, gelangen Sie hier. Rechtliche Möglichkeiten, gegen einen Haftbefehl vorzugehen, sind unter der Rubrik „Rechtsbehelfe und Rechtsmittel“ aufgeführt.


Werden Sie vorläufig festgenommen oder gar verhaftet, stellt dies einen erheblichen Einschnitt und für die meisten eine überfordernde Ausnahmesituation dar. Auch wenn es daher leichter klingen mag als es ist, versuchen Sie bitte auch hier, Ruhe zu bewahren!


Leisten Sie insbesondere keinen Widerstand, da dieser gemäß §§ 113, 114 StGB strafbar ist bzw. sein kann!


Auch hier gilt: Schweigen ist Gold! Machen Sie bitte keine Angaben zur Sache, sondern von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!


Erfahrene Ermittler wissen, dass viele Beschuldigte gerade aufgrund dieser als Notfall empfundenen Situation ggf. empfänglich für etwaige Versprechungen sind, und/oder werden geschickt versuchen, Sie in ein Gespräch zu verwickeln und zu spontanen Angaben zu verleiten. Lassen Sie sich hiervon nicht beeindrucken!


Verlangen Sie stattdessen, umgehend einen Strafverteidiger Ihrer Wahl kontaktieren und ein unüberwachtes Telefonat mit ihm führen zu dürfen! Bestehen Sie auf Ihr Recht!


Im Übrigen sollten auch Familienangehörige oder das nähere Umfeld, sofern diese von einer Festnahme oder Verhaftung erfahren haben, schnellstmöglich einen bzw. den Verteidiger informieren. Hierbei gilt aber natürlich die Selbstverständlichkeit, dass es bei der Auswahl des Rechtsanwalts ausschließlich auf den Wunsch des Beschuldigten selbst ankommt.