Allgemeines Strafrecht

Unter dem allgemeinen Strafrecht oder auch „Kernstrafrecht“ versteht man primär die Strafdelikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind (z.B. Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug, Erpressung). Diese setzen - wie alle anderen Straftatbestände - eine Einzelfallbetrachtung und somit ein zielgerichtetes, zwischen Mandant und Rechtsanwalt besprochenes Verteidigungskonzept voraus.

Gerade in kleineren, vermeintlich harmlos wirkenden Delikten (z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung oder "Ladendiebstahl") laufen Beschuldigte immer wieder Gefahr, unüberlegt und vorschnell Angaben zur Sache zu machen bzw. als ihr eigener Anwalt aufzutreten. Diesen Fehler gilt es zu vermeiden, indem man gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und sodann einen Rechtsanwalt einschaltet.