Kapitalstrafrecht

Auch wenn die nachfolgenden Delikte grundsätzlich auch unter den Begriff des „allgemeinen Strafrechts“ fallen, bietet es sich an, das „Kapitalstrafrecht“ als solches gesondert hervorzuheben. Hierunter werden besonders schwerwiegende Delikte („Kapitalverbrechen“) gefasst, die den Tod oder die versuchte Tötung eines Menschen zur Folge haben (z.B. Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge).

Oftmals erfahren Beschuldigten in solchen Verfahren bereits früh die ersten spürbaren Maßnahmen. So ordnen die Gerichte hier regelmäßig die Vollziehung von Untersuchungshaft an. Auch ist der emotionale Druck besonders hoch, da derartige Verfahren nicht nur oft ein längeres Ermittlungsverfahren nach sich ziehen, sondern sich meist über mehrere Hauptverhandlungstage erstrecken, die zudem in vielen Fällen medial begleitet werden. So ist ein Angeklagter nicht selten mit öffentlichen Vorverurteilungen und Stimmungsmache konfrontiert.

Neben dem Sexualstrafrecht ist das Kapitalstrafrecht das Teilgebiet, in dem ein Mandant am schwerwiegendsten mit existentiellen Vorwürfen konfrontiert ist. So kann (je nach Fallkonstellation) sogar eine "lebenslange" Haftstrafe drohen, wobei in schweren Fällen sogar die Feststellung einer sog. "besonderen Schwere der Schuld" im Raum stehen kann. 


Als Rechtsanwalt hat man hierbei umso mehr die Verantwortung, seinen Mandanten bestmöglich zu beraten und zu verteidigen. Da derartige Verfahren regelmäßig mit komplexen Fragestellungen auch aus dem psychologischen und rechtsmedizinischen Bereich verbunden sind und auch die Frage der Schuldfähigkeit oftmals thematisiert wird, sollte es zwingend in der Verantwortung eines jeden Strafverteidigers liegen, sich dementsprechende Kenntnisse anzueignen.