Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht hebe ich als eigenständigen Deliktstyp hervor, da ich zum einen mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich habe und zum anderen darauf hinweisen möchte, wie wichtig es in diesem Bereich ist, nicht nur das Strafverfahren, sondern auch mögliche verwaltungsrechtliche Konsequenzen (z.B. MPU, Abstinenznachweise, Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis) oder den Umstand, dass ein abgeschlossenes Strafverfahren womöglich im Anschluss als Ordnungswidrigkeit weiterverfolgt werden kann, im Blick zu haben. So kann es beispielsweise beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt verheerend sein, wenn ein Rechtsanwalt die Zusammenhänge zwischen dem strafrechtlichen Verfahren und den Anforderungen für das (hiervon unabhängig!) von der Fahrerlaubnisbehörde geführte Verfahren nicht kennt. Im schlimmsten Fall kann dies faktisch zu einer deutlichen Verlängerung der Zeit ohne Fahrerlaubnis führen, was zuweilen existenzgefährdend sein kann.

Auch zeigt sich meines Erachtens in diesem Bereich oft, dass Personen plötzlich dem Vorwurf einer Straftat (z.B. Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs) ausgesetzt sind, die ein einziges Mal in ihrem Leben einen derartigen Fehler begehen und nie zuvor oder auch ansonsten jemals mit dem Strafrecht in Berührung gekommen sind.


Das Verkehrsstrafrecht kann sprichwörtlich jeden betreffen. Ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis ist zudem nicht selten mit existenzgefährdenden Konsequenzen verbunden. Hier ist als Strafverteidiger also umso mehr Empathie und Fingerspitzengefühl gefragt.